Bearbeiten Frist Nebenbestimmung
Um eine fällige Nebenbestimmung bearbeiten zu können, folgt man entweder, wie zuvor beschrieben, dem Link aus der Benachrichtigungs-Mail oder sucht die zu bearbeitende Frist, über die Navigation.
Video-Tutorial Erledigungsvermerk & Datenupload
Beschreibung der Funktionen
In der geöffneten Detailansicht kann man sich über die im Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehende, fällige Frist informieren.
Die passenden Dokumente sind in den Boxen unter Anhänge zum Download bereit.
Wenn die Fälligkeit bearbeitet wurde, muss dies in diesem Fenster unter Erledigungsvermerk angegeben werden. Durch klicken des Buttons "Erledigen" wird diese auf erledigt gespeichert.
Dieser Vorgang ist dann direkt in der Historie sichtbar. Sind Intervalle eingetragen, so wird das neue Fälligkeitsdatum vom System automatisch gesetzt.
Der Kommentar unter Erledigen ist ein Pflichtfeld.

Damit die Art der Erledigung auch später noch nachvollziehbar ist, bitte die Erledigungsart unbedingt eintragen!
Die E-Mail-Nachricht wird 28 Tage vor Fälligkeit verschickt, die Nebenbestimmung wird im System 30 Tage vor dem Fälligkeitstermin auf offen gestellt.
