Berechtigungen
Jeder Systemnutzer ist einer Gruppe zugeordnet. Den einzelnen Gruppen sind festgelegte Berechtigungen zugewiesen. Bei Bedarf können die Berechtigungen durch Zuweisung zu einer anderen Gruppe verändert werden.
Neue Nutzer können angelegt werden, erhalten jedoch erst mit Zuweisung zu einer Gruppe Berechtigungen.
Ein Nutzer kann in mehreren Gruppen sein - dadurch addieren sich die Rechte.
Das Anlegen bzw. Ändern von Nutzern und das Zuordnen der Gruppen erfolgt im Bereich Zahnrad > Mitarbeiter. Im eTiger Benutzermanager gibt es weitere Funktionen. Diese Funktion wird im Kapitel 6 – Administration erläutert.
Berechtigungsgruppen
Könnten auch andere Mitarbeiter als die genannten sein, die die entsprechenden Berechtigungen erhalten sollen.
Geschäftsleistung
Die Geschäftsleitung hat die Berechtigung die Informationen aller Standorte und die Gesamtliste der offenen Fristen einzusehen.
Qualitätsmanager
Die Mitarbeiter im Qualitätsmanagement haben die Berechtigung die Informationen aller Standorte einzusehen.
Betriebsstättenleiter
Die Betriebsstättenleiter können nur die Daten des eigenen Standortes und die Liste der offenen Fristen einsehen sowie die offenen Nebenbestimmungen erledigen. Der zuständige Betriebsleiter wird automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn es fällige Fristen gibt.
Adminstrator
Der Administrator hat alle zuvor genannten Berechtigungen. Zusätzlich hat er die Berechtigung, die Informationen aller Standorte (inkl. der Gesamtliste der offenen Fristen) einzusehen und die Daten aller Standorte zu bearbeiten/ pflegen. Er kann die Gesamtliste der offenen Fristen einsehen und die Daten aller Standorte pflegen. Der Admin ist dafür berechtigt neue Standorte, Genehmigungen, Nebenbestimmungen und Dokumente anzulegen, Fristen für Nebenbestimmungen und Dokumente zusetzen und die Dokumentenstruktur sowie Änderungen in der Ansprechpartnerliste vorzunehmen. Der Administrator ist als einziger berechtigt Daten zu löschen.
Neue Systemnutzer und deren Berechtigungen können ausschließlich vom Administrator angelegt bzw. zugeordnet werden.
Der Administrator erhält automatische Benachrichtigungen, wenn Fristen nicht erledigt wurden.
Nicht alle Gruppen müssen belegt werden und es ist nicht verpflichtend, dass eine Person, die einer bestimmten Gruppe zugeordnet wird auch im Unternehmen die Position mit entsprechender Bezeichnung bekleidet. Beispielsweise können Nutzer aus der Gruppe „Qualitätsmanagement“ auch durch andere Stellen in Ihrem Unternehmen oder durch externe Mitarbeiter/Dienstleister besetzt werden, sofern diese Einsicht auf die Daten bekommen sollen. Hierfür müssen diese nicht im QM Ihres des Unternehmens sitzen.