Allgemein
Ist ein Wiedervorlage-Intervall bei Nebenbestimmungen oder Dokumentenfristen eingestellt, so wird vom System am Fälligkeitstag das Datum um genau das eingestellte Wiedervorlage-Intervall nach Vorne gesetzt.
So wird beispielsweise aus dem Fälligkeitsdatum 18.07.2012 bei einem Wiedervorlage-Intervall von „2M“ der 18.09.2012. Wiedervorlagen werden am Tag nach der Fälligkeit um 1 Uhr nachts gesetzt.
Der Wiedervorlage-Rhythmus bleibt immer gleich in Abhängigkeit vom ersten Fälligkeitsdatum. Sollte bei einer Fälligkeit die Erledigung verspätet passieren kann sich diese mit der nächsten Fälligkeit überschneiden, die ja 30 Tage vor dem FälligkeitsTermin auf offen gestellt wird. Daher wird die Fälligkeit nur neu gesetzt, wenn die Nebenbestimmung den Status erledigt hat.
Sollte durch die Wiedervorlage die nächste Fälligkeit im Zeitraum kleiner 30 Tage sein, wird diese in der kommenden Nacht wieder auf offen gestellt. Es können dadurch Erinnerungsmails entfallen, da diese gemäß dem eingestellten Rhythmus fest versendet werden.
Wenn eine Fälligkeit überschritten ist erwartet das System die alte Erledigung der Fälligkeit. Wenn diese Erledigt wurde wird der Termin gemäß Wiedervorlage auf den nächsten Termin gerechnet vom alten Fälligkeitsdatum neu gesetzt. Der Termin wird so gesetzt, dass dieser wieder in der Zukunft von heute steht. Es werden also unter Umständen mehrere Wiederholungen übersprungen, die jetzt in der Vergangenheit sind.
Bitte beachten: Sollte durch Verzug mehrere Fälligkeiten verpasst werden, wird nach Erledigung die Fälligkeit auf den nächsten kommenden Termin gemäß Wiedervorlage-Rhythmus gesetzt.
Diese Funktion wird ausgeführt, in dem Moment in dem die Erledigung angeklickt wird.
Die Erinnerungsmails werden immer in Abhängigkeit der gesetzten Fälligkeiten nachts gesendet.