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Bearbeiten Frist Nebenbestimmung

Um eine fällige Nebenbestimmung bearbeiten zu können, folgt man entweder, wie vorher beschrieben, dem Link aus der Benachrichtigungs-Mail oder sucht die zu bearbeitende Frist, wie im Kapitel 3 erläutert.

In der geöffneten Detailansicht kann man sich über die im Zusammenhang mit der Nebenbestimmung stehende, fällige Frist informieren.

Das Dokument ist im Kasten Download (entweder hier oder in der übergeordneten Genehmigung) angehängt und kann geöffnet oder herunter geladen werden.

Wenn die Fälligkeit bearbeitet wurde, muss dies in diesem Fenster unter Erledigungsvermerk angegeben werden. Durch setzen des Häkchens bei Status erledigt und Eingabe der Erledigungsart, kann die Erledigung mit Speichern bestätigt werden.

Dieser Vorgang ist dann direkt in der Historie sichtbar. Sind Intervalle eingetragen, so wird das neue Fälligkeitsdatum vom System automatisch gesetzt.

Das Feld Erledigungsart ist ein Pflichtfeld. Dieses Feld kann nur vom Administrator nachträglich geändert werden.

Darstellung Erledigungsvermerk

Wichtig!

Damit die Art der Erledigung auch später noch nachvollziehbar ist, bitte die Erledigungsart unbedingt eintragen!

Die E-Mail-Nachricht wird 28 Tage vor Fälligkeit verschickt, die Nebenbestimmung wird im System 30 Tage vor dem Fälligkeitstermin auf offen gestellt.