E-Mail-Benachrichtigung bei Fälligkeit
Bei Fälligkeit und in festgelegten Abständen (Standardzeiten: 28 Tage, 14 Tage und ab 7 Tage vor Frist täglich) keine Erledigung erfolgt ist erhält der jeweilige Betriebsleiter eine Erinnerung per E-Mail.
Der Administrator erhält 2 Tage vor und 5 Tage nach Fälligkeit, wenn nicht erledigt, eine E-Mail-Information.
Folgt man dem Link aus der Info-Mail, gelangt man direkt zur zugehörigen Ansicht.
Wichtig!
Hierbei ist zu beachten, dass das System bei dieser Funktion nur mit „Tagen“ rechnen kann.