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E-Mail-Benachrichtigung bei Fälligkeit

Bei Fälligkeit und in festgelegten Abständen (Standardzeiten: 28 Tage, 14 Tage und ab 7 Tage vor Frist täglich) keine Erledigung erfolgt ist erhält der jeweilige Betriebsleiter eine Erinnerung per E-Mail.

Der Administrator erhält 2 Tage vor und 5 Tage nach Fälligkeit, wenn nicht erledigt, eine E-Mail-Information.

Folgt man dem Link aus der Info-Mail, gelangt man direkt zur zugehörigen Ansicht.

E-Mail Vorschau

Wichtig!

Hierbei ist zu beachten, dass das System bei dieser Funktion nur mit „Tagen“ rechnen kann.